Seit 2017 gewährt das Land Bran­den­burg Zuschüsse für die musi­ka­li­sche Übungs­lei­tung von voka­len und instru­men­ta­len Ama­teur­ensem­bles. Diese müs­sen über den Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg bean­tragt wer­den. Antrags­be­rech­tigt sind Chöre und Orches­ter aus Brandenburg. 

Es gel­ten Min­dest­an­for­de­run­gen an die Anzahl der Ensem­ble­mit­glie­der und die Qua­li­fi­ka­tion der künst­le­ri­schen Lei­tung. Die För­de­rung zielt dar­auf, die Viel­falt der Bran­den­bur­ger Ama­teur­ensem­bles zu erhal­ten und sie zu qua­li­fi­zie­ren. Damit ver­bun­den ist die Ver­pflich­tung zu öffent­li­chen Auf­trit­ten. Ein Rechts­an­spruch auf Gewäh­rung einer Zuwen­dung besteht nicht. 

Nach­fol­gend fin­den Sie das Antrags­for­mu­lar 2024 zum Down­load. Die Antrag­stel­lung ist bis ein­schließ­lich Sonn­tag, den 31. März 2024 mög­lich. Bitte beach­ten Sie auch die Check­liste sowie die För­der­grund­sätze.


Im Jahr 2023 bean­trag­ten 107 Chöre und 16 Orches­ter die Übungs­lei­ter­pau­schale. Es wur­den 116 Anträge bewil­ligt (101 Chöre, 15 Orches­ter) und ins­ge­samt 46.400,00 Euro an die Ensem­bles aus­ge­zahlt. Eine Über­sicht aller geför­der­ten Ensem­bles fin­den Sie hier: