Corona-Pandemie

Aus­wir­kun­gen für Chöre, Orches­ter, Ensem­bles und Freischaffende

Wäh­rend fest ange­stellte Mit­glie­der von Kon­zert- und Thea­ter­or­ches­tern sowie der Rund­funk­klang­kör­per durch die Lohn­fort­zah­lung bei Ver­an­stal­tungs­aus­fäl­len kom­for­ta­bel abge­si­chert sind, dro­hen frei­schaf­fen­den Musiker*innen Ein­nah­me­ver­luste, die sich in der Summe als exis­tenz­be­droh­lich dar­stel­len kön­nen. Nach zahl­rei­chen Kon­zert­ab­sa­gen in der ver­gan­ge­nen Woche sind die bevor­ste­hen­den Pro­jekte und Kon­zerte im Früh­ling und zur Pas­si­ons- und Oster­zeit in ihrer Durch­führ­bar­keit akut bedroht. Freiberufler*innen sind hier­von in beson­de­rem Maße betrof­fen. Ein­künfte, die aus der­ar­ti­gen Ver­pflich­tun­gen resul­tie­ren, las­sen sich nicht ander­wei­tig kompensieren. 

Der Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg unter­stützt und begrüßt die For­de­rung des Deut­schen Kul­tur­rats zur Ein­rich­tung eines Not­fall­fonds für Künstler*innen und sieht Bund und Län­der in der Ver­ant­wor­tung, hier unbü­ro­kra­tisch und schnell zu helfen.

Dar­über hin­aus macht der Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg dar­auf auf­merk­sam, dass auch alle Ver­eine, Chöre, Orches­ter und Ensem­bles von den exis­tenz­be­dro­hen­den Sze­na­rien betrof­fen sein kön­nen. Es gibt bereits Ver­träge, die lang­fris­tig abge­schlos­sen wur­den und die mög­li­cher­weise ganz oder teil­weise gezahlt wer­den müs­sen. Auch hier­für sollte es Rege­lun­gen geben, die kei­nen der Ver­eine bzw. Ensem­bles in die Insol­venz stürzt.

Der Vor­schlag der Deut­schen Orches­ter­ver­ei­ni­gung zur Ansie­de­lung eines Not­fall­fonds direkt bei der Künst­ler­so­zi­al­kasse (KSK) in Wil­helms­ha­ven wird vom Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg des­halb nach­drück­lich begrüßt. Die DOV argu­men­tiert, dass dort frei­be­ruf­li­che Künstler*innen ver­si­chert sind und dass über die vor­han­de­nen Per­so­nen- und Bank­da­ten Betrof­fene kurz­fris­tig mit Not­fall­zah­lun­gen ver­sorgt wer­den könn­ten. Zudem sei die KSK in der Lage, die Plau­si­bi­li­tät ent­gan­ge­ner Hono­rare zu prüfen.

Auch wenn zum jet­zi­gen Zeit­punkt völ­lig offen ist, wie Poli­tik und Behör­den auf die Vor­schläge von Kul­tur­rat und Orches­ter­ver­ei­ni­gung reagie­ren, emp­fiehlt der Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg sei­nen frei­schaf­fen­den Dirigent*innen und allen Ensem­bles vor­sorg­lich, ihre even­tu­ell durch das Coro­na­vi­rus beding­ten Hono­ra­r­aus­fälle, Zah­lun­gen ohne Gegen­leis­tun­gen sowie Miet­zah­lun­gen ohne durch­ge­führte Ver­an­stal­tung zu dokumentieren.

Der Deut­sche Musik­rat hat am 06. März 2020 eine Umfrage unter Kul­tur­schaf­fen­den über die Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise auf ihre Arbeit initi­iert, um sich ein mög­lichst umfas­sen­des Bild über die Pro­bleme und finan­zi­el­len Schä­den zu machen, die sich für die Musik­szene Deutsch­lands aus der aktu­el­len Situa­tion erge­ben. Die Erkennt­nisse aus die­ser Umfrage sol­len einen Bei­trag dazu lie­fern, geeig­nete Hilfe-Maß­nah­men anzu­sto­ßen. Die Umfrage läuft noch bis 31. März 2020 und ist unter fol­gen­dem Link zu errei­chen: https://www.surveymonkey.de/r/XZJSKBZ.

Zu wei­te­ren Fra­gen, wie Risi­ko­be­wer­tung, Hygie­never­hal­ten oder Sym­pto­ma­tik, ver­wei­sen wir auf fol­gende seriöse Informationsquellen:

Robert-Koch-Insti­tut

Bun­des­zen­trale für gesund­heit­li­che Aufklärung

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium