Aktuelle Regelungen für den Musikbereich

3. SARS-CoV-2-Umgangs­ver­ord­nung gül­tig vom 23.02. – 19.03.2022

Die Dritte SARS-CoV-2-Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg ist beschlos­sen. Die Ver­ord­nung ist seit dem 23.02.2022 in Kraft und gilt bis ein­schließ­lich 19. März. Damit setzt Bran­den­burg die von Bund und Län­der am 16. Februar ver­ein­bar­ten drei Öff­nungs­schritte um. Die voll­stän­dige Ver­ord­nung fin­den Sie unter die­sem Link: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3_sars_cov_2_eindv

Wir haben die für den Bran­den­bur­ger Musik­be­reich rele­van­tes­ten Infor­ma­tio­nen zusammengefasst:

  • Thea­ter, Kon­zert­häu­ser, Kinos: 3G, FFP2-Mas­ken in Innenräumen

Bis zum Ablauf 3. März: 2G drin­nen, 3G draußen

Ab dem 4. März gilt für Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser, Kinos und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen sowohl in geschlos­se­nen Räu­men als auch unter freiem Him­mel die 3G-Regel. Dann müs­sen aber alle Besucher*innen in geschlos­se­nen Räu­men eine FFP2-Maske tra­gen (Aus­nahme: Die Tra­ge­pflicht gilt nicht beim Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken auf einem fes­ten Platz).

  • Dis­ko­the­ken, Clubs, Fes­ti­vals: 2G-Plus

Bis zum Ablauf des 3. März: Dis­ko­the­ken, Clubs und Ähn­li­ches geschlos­sen. Auch Fes­ti­vals dür­fen nicht stattfinden.

Ab dem 4. März kön­nen Dis­ko­the­ken, Clubs und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen wie­der öff­nen. Dabei gilt die 2G-Plus-Regel. Das bedeu­tet: Zutritt für Gene­sene und Geimpfte mit aktu­el­lem nega­ti­ven Test oder mit Boos­ter-Imp­fung. Das gilt auch für Festivals.

Impuls Bran­den­burg weist dar­auf hin: In Ber­lin wer­den geboos­terte Per­so­nen nicht von der Test­pflicht ent­bun­den. Auch sie müs­sen einen aktu­el­len nega­ti­ven Test vorlegen.

  • Künst­le­ri­sche Ama­teur­ensem­bles: ab 4. März 3G

Vom 23. Februar bis zum Ablauf 3. März gilt für Pro­ben sowie Auf­tritte in geschlos­se­nen Räu­men: 2G (auch für das Publi­kum). Aus­ge­nom­men von 2G sind unge­impfte Per­so­nen bis zum voll­ende­ten 18. Lebens­jahr oder Per­so­nen, die über ein ärzt­li­ches Attest ver­fü­gen, das beschei­nigt, dass sie aus medi­zi­ni­scher Sicht nicht geimpft wer­den können.

Ab dem 4. März gilt für Pro­ben und Auf­tritte in geschlos­se­nen Räu­men: 3G (Publi­kum: eben­falls 3G und zusätz­lich das ver­pflich­tende Tra­gen einer FFP2-Maske. Die Maske kann beim Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken an einem fes­ten Platz abge­nom­men werden)

  • Schu­len

Sin­gen und das Spie­len von Blas­in­stru­men­ten sind in Schu­len wei­ter­hin und bis auf Wei­te­res nur unter Ein­hal­tung eines Abstands von min­des­tens zwei Metern zulässig.

  • Musik­schu­len

Das Sin­gen und das Spie­len von Blas­in­stru­men­ten ist nur unter Ein­hal­tung eines Abstands von min­des­tens zwei Metern zwi­schen allen Per­so­nen zuläs­sig. Bei Anwen­dung der 2G-Regel ent­fal­len die Abstände.

  • Musik­aka­de­mie Rheinsberg

Ab dem 4. März: 3G

Ab dem 20. März 2022

Nach dem jüngs­ten Bund-Län­der-Beschluss vom 16. Februar sol­len ab dem 20. März tief­grei­fen­dere Schutz­maß­nah­men für alle genann­ten Berei­che ent­fal­len, wenn die Situa­tion in den Kran­ken­häu­sern dies zulässt. Über den 19. März hin­aus soll es aber wei­ter nied­rig­schwel­lige Basis­schutz­maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens und zum Schutz vul­nerabler Grup­pen geben. Dafür muss der Bun­des­tag aber die recht­li­che Grund­lage schaf­fen, da die infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Maß­nah­men im Para­graf 28a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz nach aktu­el­lem Stand bis zum 19. März befris­tet sind. Aus die­sem Grund kann die neue Corona-Ver­ord­nung des Lan­des nur bis zum Ablauf des 19. März in Kraft sein.

Für Rück­fra­gen, Anmer­kun­gen und Hin­weise wen­den Sie sich gern an uns:

Lan­des­mu­sik­rat Bran­den­burg, Kris­tin Jagusch – Refe­ren­tin Bil­dung & Voka­les, Beh­lert­str. 33a, 14467 Pots­dam, 0179 – 234 41 39, jagusch@landesmusikrat-brandenburg.de