Pro Musica Plakette
Auszeichnung für seit 100 Jahren wirkende Musikvereinigungen
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. verleiht die Pro Musica Plakette an Orchester, um Engagement in der Musikszene zu würdigen und sichtbar zu machen.
Orchester, die seit 100 Jahren wirken, erhalten die Pro-Musica-Plakette im Namen des Bundespräsidenten für besonderes musikalisches Engagement. Ein Antrag auf die Verleihung kann bis zum 30. Juni des jeweiligen Vorjahres beim BMCO gestellt werden.
Antragsverfahren
Die Pro-Musica-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beantragt werden.
Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
Für eine Verleihung der Pro-Musica-Plakette im Jahr 2027 muss der Antrag somit bis zum 30. Juni 2026 bei dem BMCO vorliegen.
Bitte planen Sie bei der Antragstellung genügend Zeit ein, da der Antrag über Ihren Musikverband eingereicht werden muss. Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland für Sie zuständig.
Antrag auf Verleihung der Pro-Musica-Plakette
Bitte senden Sie die hier als Download zur Verfügung gestellte Excel-Datei ausgefüllt zusammen mit alle Anlagen bis zum 30.06.2026 per E-Mail an plaketten@bundesmusikverband.de. Für große Datenmengen, insbesondere der Nachweise, stellen wir Ihnen gerne einen Upload-Link zur Verfügung.
Bitte drucken Sie das Arbeitsblatt „2 – Antrag Ausdruck“ zweimal aus und schicken Sie jeweils ein unterschriebenes Exemplar per Post:
1. an den Bundesmusikverband an die unten genannte Adresse sowie
2. an Ihren zuständigen Musikverband, dieser leitet das Formular nach Bearbeitung und Gegenzeichnung an uns weiter.
Beide müssen spätestens bis zum 30.09.2026 bei uns vorliegen, um Ihren Antrag bearbeiten zu können.
Adresse:
Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.
Hugo-Herrmann-Straße 24
78647 Trossingen