Herrenberg-Urteil
Das Herrenberg-Urteil beschäftigt sich mit der Sozialversicherung von Musiklehrkräften an Musikschulen. Mit dem Urteil stellte das Bundessozialgericht im Jahr 2022 fest, dass an Musikschulen die Rahmenbedingungen für eine unternehmerische Tätigkeit nicht gegeben sind. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Beschäftigung von freischaffenden Musikschullehrkräften, welche auf Honorarbasis bezahlt werden, rechtswidrig wird. Die Voraussetzungen für eine Honorarbeschäftigung sind im Sommer 2023 nochmals verschärft worden. Viele Kommunen mussten seitdem hohe Strafen zahlen. So steigt der Druck auf Musikschulen, alle Honorarkräfte in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis zu bringen. Auch wenn diese Form der Anstellung für die arbeitnehmenden Musikschullehrkräfte eine verbesserte Arbeitssituation darstellen würde, fehlt es vielen Musikschulen an Mitteln, um ihre Lehrkräfte in freiberuflicher Honorartätigkeit sozialversicherungspflichtig anzustellen.
Am 30. Januar 2025 beschloss der Bundestag eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 und sorgt damit für eine temporäre Erleichterung. Demnach ist bei einer Prüfung des Erwerbsstatus von Lehrkräften durch einen Versicherungsträger die Versicherungspflicht erst ab dem 1. Januar 2027 notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrkraft der Selbstständigkeit zustimmt. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Anstellungen wieder in Honorartätigkeiten umgewandelt werden.
Die im Jahr 2025 veröffentlichte MiKADO-Studie zum Nachwuchsmangel in der Musikalischen Bildung zeigt, dass dieses Berufsfeld des Musikunterrichts strukturell unter Druck steht. Sie macht sichtbar, dass bis 2035 ein erheblicher personeller Engpass droht: Einer großen Zahl altersbedingt ausscheidender Lehrkräfte steht eine deutlich zu geringe Zahl qualifizierter Absolvent:innen gegenüber. Zentrale Ursachen sind neben Arbeitsbelastung und Unsicherheit insbesondere unzureichende Vergütung, mangelnde Planbarkeit und geringe gesellschaftliche Wertschätzung des Berufs
Der Deutsche Musikrat (DMR) hat daher Empfehlungen zu „Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung“ erarbeitet. Weitere Informationen sind auf der Website des Deutschen Musikrates zu finden.