Förderungen des Landesmusikrates
Übungsleiterpauschale
Seit 2017 gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die musikalische Übungsleitung von vokalen und instrumentalen Amateurensembles. Diese müssen über den Landesmusikrat Brandenburg beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Orchester aus Brandenburg.
Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der künstlerischen Leitung. Die Förderung zielt darauf, die Vielfalt der Brandenburger Amateurensembles zu erhalten und sie zu qualifizieren. Damit verbunden ist die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Jetzt die Übungsleiterpauschale bis zum 31.03.2026 beantragen!
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- den Honorarvertrag mit Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
- einen Qualifikationsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
- einen Weiterbildungsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
Antrag_Übungsleiterpauschale_2026.pdf
Fördergrundsätze Übungsleiterpauschale
Kontakt:

Aktuelle Musik
Kleinstprojektförderung
Das Förderprogramm ermöglicht die Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen der Aktuellen Musik (Jazz und Neue Musik) im Land Brandenburg.
Antragsberechtigt sind a) natürliche Personen, ab 18 Jahren, b) als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, c) Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sowie Antragsverbünde, die aus Personen nach a) bis c) bestehen. Der Wohnsitz der Antragsteller:innen und der Ort der Durchführung ist Brandenburg. Kriterien für eine Förderung sind die künstlerische Qualität, die Innovationskraft des Projektes sowie die Verankerung des Vorhabens vor Ort.
Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe bis zu 90% zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 2.500 €.
Die Anträge inklusive Unterlagen werden beim LMRB eingereicht. Sie werden nach der Antragsfrist bearbeitet und geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die aktuellen Antragsunterlagen sowie die Antragsfristen werden zeitnah auf dieser Seite veröffentlicht.
Die Anträge schicken Sie bitte per Email an: mueller@landesmusikrat-brandenburg.de oder postalisch an: Landesmusikrat Brandenburg e.V., Behlertstr. 33A, 14467 Potsdam.
Förderprogramm Aktuelle Musik
Mit dem Förderprogramm Aktuelle Musik sollen die zwei Säulen der aktuellen zeitgenössischen Musik – Jazz & Neue Musik – in ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in Brandenburg gewürdigt und entwickelt werden. Projekte für das Jahr 2027 können bis zum 30. September 2026 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter: Förderprogramm Aktuelle Musik.
Der Landesmusikrat Brandenburg bietet zu beiden Förderprogrammen eine individuelle Beratung im Vorfeld an.
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