Förderprogramm Aktuelle Musik
Mit dem Förderprogramm Aktuelle Musik sollen die zwei Säulen der aktuellen zeitgenössischen Musik – Jazz & Neue Musik – in ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in Brandenburg gewürdigt und entwickelt werden. Projekte für das Jahr 2027 können bis zum 30. September 2026 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter:
Förderprogramm Aktuelle Musik
Antragsberechtigt sind a) natürliche Personen, ab 18 Jahren, b) als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, c) Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sowie Antragsverbünde, die aus Personen nach a) bis c) bestehen. Der Wohnsitz der Antragsteller:innen und der Ort der Durchführung ist Brandenburg. Kriterien für eine Förderung sind die künstlerische Qualität, die Innovationskraft des Projektes sowie die Verankerung des Vorhabens vor Ort.
Der Landesmusikrat Brandenburg bietet eine individuelle Beratung im Vorfeld an.
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