Aktuelle Musik
Kleinstprojektförderung
Das Förderprogramm ermöglicht die Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen der Aktuellen Musik (Jazz und Neue Musik) im Land Brandenburg.
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands oder Ensembles aller Größen der professionellen Musikszene. Der Wohnsitz der Antragsteller:innen und der Ort der Durchführung ist Brandenburg. Kriterien für eine Förderung sind die künstlerische Qualität, die Innovationskraft des Projektes sowie die Verankerung des Vorhabens vor Ort.
Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe bis zu 90% zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 2.500 €. Insgesamt stehen 20.000 € zur Verfügung. Es gelten folgende Antragsfristen:
- 10. Februar für Projekte im Zeitraum März – Juli
- 07. Juli für Projekte im Zeitraum August – Dezember
Die Anträge inklusive Unterlagen werden beim LMRB eingereicht. Sie werden nach der Antragsfrist bearbeitet und geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsformular Kleinstprojektförderung 2025
Förderrichtlinien Kleinstprojektförderung 2025
Verwendungsnachweis Kleinstprojektförderung 2025
Hinweise Kleinstprojektförderung 2025
Die Anträge schicken Sie bitte per Email an: mueller@landesmusikrat-brandenburg.de oder postalisch an: Landesmusikrat Brandenburg e.V., Behlertstr. 33A, 14467 Potsdam.
Förderprogramm Aktuelle Musik
Mit dem Förderprogramm Aktuelle Musik sollen die zwei Säulen der aktuellen zeitgenössischen Musik – Jazz & Neue Musik – in ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in Brandenburg gewürdigt und entwickelt werden. Projekte für das Jahr 2026 können bis zum 30. September 2025 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter: Förderprogramm Aktuelle Musik
Der Landesmusikrat Brandenburg bietet zu beiden Förderprogrammen eine individuelle Beratung im Vorfeld an.
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