Das Förderprogramm ermöglicht die Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen der Aktuellen Musik (Jazz und Neue Musik) und der Amateurmusik im Land Brandenburg.
Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 90% zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 2.500 €.
Die Anträge inklusive Unterlagen werden beim LMRB eingereicht. Sie werden nach der Antragsfrist bearbeitet und geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Antragszeitraum für die Kleinstprojektförderung ist geöffnet. Hier finden Sie alle Dokumente zur Antragstellung für Projekte der Neuen Musik und Jazz oder der Amateurmusik.
Die Antragstellung erfolgt per Email an: