Übungsleiterpauschale
Seit 2017 gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die musikalische Übungsleitung von vokalen und instrumentalen Amateurensembles. Diese müssen über den Landesmusikrat Brandenburg beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Orchester aus Brandenburg.
Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der künstlerischen Leitung. Die Förderung zielt darauf, die Vielfalt der Brandenburger Amateurensembles zu erhalten und sie zu qualifizieren. Damit verbunden ist die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Jetzt die Übungsleiterpauschale bis zum 31.03.2026 beantragen!
Bitte senden Sie folgende Unterlagen per Email an: uelp@landesmusikrat-brandenburg.de
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- den Honorarvertrag mit Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
- einen Qualifikationsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
- einen Weiterbildungsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
Antrag_Übungsleiterpauschale_2026.pdf
Fördergrundsätze Übungsleiterpauschale
Kontakt:

