Sonnenstunden“

Antrags­frist bis zum 20. Mai verlängert 

För­de­rung kul­tu­rel­ler Ange­bote für Kin­der & Jugend­li­che aus der Ukraine

Das Pro­gramm „Son­nen­stun­den“ ermög­licht kul­tu­relle Ange­bote für Kin­der & Jugend­li­che aus der Ukraine, die nach Deutsch­land geflo­hen sind. „Son­nen­stun­den“ will für sie geschützte Räume schaf­fen, in denen sie kul­tu­relle Ange­bote wahr­neh­men oder krea­tiv wer­den können.

Nach der Flucht vor dem Krieg will „Son­nen­stun­den“ für Kin­der und Jugend­li­che aus der Ukraine geschützte Räume schaf­fen. In die­sen sol­len sie gemein­sam kul­tu­relle Ange­bote wie zum Bei­spiel Vor­le­se­stun­den, Kon­zerte oder Thea­ter­auf­füh­run­gen in Unter­künf­ten für Geflüch­tete, Besu­che in kul­tu­rel­len Ein­rich­tun­gen, Stadt­spa­zier­gänge, Work­shops mit Künst­le­rin­nen und Künst­lern wahr­neh­men oder sich selbst künst­le­risch-krea­tiv betä­ti­gen können.

Das Pro­gramm wird unter­stützt vom  Minis­te­rium für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst Baden-Würt­tem­berg und der Ber­li­ner Archi­tek­tin Regine Leib­in­ger. „Son­nen­stun­den“ soll auch die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten der Kin­der und Jugend­li­chen zeit­weise ent­las­ten und ihnen eben­falls kleine Frei­räume eröffnen.

Antrags­be­rech­tigt im Pro­gramm „Son­nen­stun­den“ sind öffent­lich zugäng­li­che, auch ehren­amt­lich geführte, kul­tu­relle Ein­rich­tun­gen, die gemein­nüt­zig oder Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts sind (z. B. Lite­ra­tur­häu­ser, Puppen‑, Musik- und Kin­der­thea­ter, Musik- und Kunst­schu­len) kul­tur­gut­be­wah­rende Ein­rich­tun­gen gemäß § 2 KGSG, die eben­falls gemein­nüt­zig sind (z. B. Museen, Biblio­the­ken, Archive), sowie gemein­nüt­zige Pro­jekt­trä­ger mit ein­deu­tig kul­tu­rel­ler Aus­rich­tung (z. B.  freie Thea­ter, musi­ka­li­sche Ensem­bles, Kulturfördervereine).

Die För­de­rung soll diese Ein­rich­tun­gen und Orga­ni­sa­tio­nen in die Lage ver­set­zen, situa­ti­ons­be­zo­gen und zügig kul­tu­relle Ange­bote für Kin­der und Jugend­li­che aus der Ukraine zu kon­zi­pie­ren und umzu­set­zen. Aus­drück­lich begrüßt wer­den For­mate, durch die Kin­der und Jugend­li­che aus der Ukraine auch jun­gen Men­schen aus Deutsch­land und ande­ren Län­dern begeg­nen kön­nen. Im vor­ge­ge­be­nen För­der­rah­men sind Ein­zel­ver­an­stal­tun­gen ebenso för­der­fä­hig wie Veranstaltungsreihen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zu den För­der­grund­sät­zen und zum Pro­gramm unter:

www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine

Antrags­schluss für eine För­de­rung ist der 20. Mai 2022.