Sonderfonds

zuguns­ten vom Ukraine-Krieg betrof­fe­ner Künstler*innen

Der Son­der­fonds umfasst ein Gesamt­för­der­vo­lu­men in Höhe von 120.000 Euro und inten­diert, die aktu­elle Not­lage geflüch­te­ter Künstler*innen durch die Ein­bin­dung in das Kul­tur­le­ben in Bran­den­burg abzu­fe­dern. Im Vor­der­grund der För­de­rung steht daher die För­de­rung der künst­le­ri­schen Arbeits­mög­lich­kei­ten und Akti­vi­tä­ten der zu unter­stüt­zen­den Menschen.

Denk­bar ist die För­de­rung fol­gen­der Formate:

  • Residenz‑, Sti­pen­dien- und Hos­pi­ta­ti­ons­pro­gramme von Kul­tur­ein­rich­tun­gen des Lan­des (inkl. Unter­brin­gung) oder freien Kulturträger*innen
  • Gast­spiele, Kon­zerte, Lite­ra­tur­abende, Aus­stel­lun­gen geflüch­te­ter Künstler*innen in bran­den­bur­gi­schen Kultureinrichtungen
  • Hono­rare zuguns­ten geflüch­te­ter Künstler*innen, die von Thea­tern, Musik- und Kunst­schu­len oder ande­ren Kul­tur­ein­rich­tun­gen in deren Arbeit ein­ge­bun­den wer­den oder an vor­ge­nann­ten Ver­an­stal­tun­gen mitwirken
  • Kul­tu­relle Bil­dungs­an­ge­bote für geflüch­tete Kin­der und Jugend­li­che., z.B. durch För­de­rung von Musik- und Kunstschulangeboten

Über den Son­der­fonds sol­len vor allem struk­tu­relle und damit nach­hal­tige Unter­stüt­zungs­maß­nah­men zuguns­ten geflüch­te­ter Künstler*innen geför­dert wer­den, die sich idea­ler­weise auf die Unter­stüt­zung meh­re­rer vor den Kriegs­fol­gen geflüch­te­ter Per­so­nen bezie­hen. Das heißt, Anträge müs­sen nicht für ein­zelne kleine Pro­jekte gestellt wer­den (z.B. einen Lie­der­abend mit drei ukrai­ni­schen Sän­ge­rin­nen), son­dern kön­nen auch grö­ßere Pakete umfas­sen, die Ihre Ein­rich­tung mit den bean­trag­ten Mit­teln befül­len kann (z.B. ein Resi­denz­pro­gramm, Ver­an­stal­tungs- oder Aus­stel­lungs­rei­hen, etc.). 

Antrags­be­rech­tigt sind ins­be­son­dere gemein­nüt­zig aner­kannte juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen und pri­va­ten Rechts. Die Antrags­summe sollte einen Min­dest­be­trag in Höhe von 5.000 Euro nicht unter­schrei­ten. Grund­sätz­lich ist dabei eine För­de­rung von bis zu 100% der Gesamt­kos­ten mög­lich.

För­der­an­träge kön­nen unter Nut­zung des Antrags­for­mu­lars ab sofort per Mail an fol­gende Mail­adresse gesandt werden:

carola.martin@mwfk.brandenburg.de

Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen unter: MWFK Bran­den­burg