Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe der Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles des vokalen und instrumentalen Amateurschaffens im Land Brandenburg. Sie dienen dem Ziel, die vielfältige Landschaft der Amateurensembles Brandenburgs zu erhalten und deren künstlerisches Leistungsvermögen zu fördern. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ab 2017 gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die musikalische Übungsleitung von Amateurensembles. Sie dienen dem Ziel, die laienmusikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität zu fördern. Mit der Förderung verbunden ist auch die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten.
Die Förderung muss beim Landesmusikrat beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Orchester aus Brandenburg.
Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter*innen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Unterschriftenliste aller Ensemblemitglieder im Original
- Nachweis der Teilnahme am öffentlichen Musikleben (Tätigkeitsbericht)
- Qualifikationsnachweis der künstlerischen Leiterin bzw. des künstlerischen Leiters (bei Erstantrag und Leitungswechsel)
- regelmäßige Fortbildungsnachweise der Ensembleleiter*innen
Nachfolgend finden Sie das Antragsformular 2022 zum Download. Die Antragstellung ist bis einschließlich Donnerstag den 31. März 2022 möglich.
Bitte beachten Sie auch die Checkliste sowie die Fördergrundsätze.
Im Jahr 2021 beantragten 98 Chöre und 16 Orchester die Übungsleiterpauschale. Es wurden 109 Anträge bewilligt (94 Chöre, 15 Orchester) und insgesamt 43.600,00 Euro an die Ensembles ausgezahlt. Eine Übersicht aller geförderten Ensembles finden Sie hier:
2020 beantragten 124 Chöre und 16 Orchester die Übungsleiterpauschale. Davon konnten 123 Anträge (107 Chöre, 16 Orchester) bewilligt werden, und es wurden insgesamt 46.478,00 Euro an die Ensembles ausgezahlt. Die Übersicht aller 123 geförderten Ensembles finden Sie hier:
Im Jahr 2019 beantragten 118 Chöre und 14 Orchester die Übungsleiterpauschale. Alle Anträge konnten bewilligt werden, und es wurden insgesamt 50.755,00 Euro an die Ensembles ausgezahlt. Eine Übersicht aller 122 geförderten Ensembles finden Sie hier: