Förderprogramm Musikfachhandel wird verlängert und ausgeweitet

Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Monika Grüt­ters betont Bedeu­tung von Musik­fach­han­del, Ver­trieb und Her­stel­lung für die Kulturbranche

Bonn, 5.5.2021: Das aktu­ell lau­fende Pro­gramm „NEUSTART KULTUR – Digi­tale Struk­tu­ren im sta­tio­nä­ren Musik­fach­han­del” der Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Medien wird aus­ge­baut. Ab dem 10. Mai 2021 kön­nen noch mehr Unter­neh­men der Berei­che Musik­fach­han­del, Ver­trieb und Her­stel­lung För­der­an­träge stel­len. Die Antrags­frist wird bis zum 30. Juni 2021, die Umset­zungs­frist bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert. Durch­ge­führt wird das Pro­gramm vom Deut­schen Musik­rat (DMR) in Koope­ra­tion mit der SOMM – Society Of Music Mer­chants e.V., unter­stützt vom Ver­band unab­hän­gi­ger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) und dem Gesamt­ver­band Deut­scher Musik­fach­ge­schäfte e.V. (GDM).

Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Monika Grüt­ters sagt: „Unsere in ihrer Viel­falt ein­zig­ar­tige Musik­kul­tur ist ohne den Musik­fach­han­del undenk­bar. Denn er ver­sorgt den Profi- und Ama­teur­mu­sik­be­reich mit hoch­wer­ti­gen Noten und Instru­men­ten. Zugleich sind die rund 2500 Fach­ge­schäfte in Deutsch­land genau wie Buch­hand­lun­gen vor allem Orte kul­tu­rel­ler Begeg­nung. Indem wir das erfolg­rei­che För­der­pro­gramm für den Musik­fach­han­del fort­set­zen, hel­fen wir den vie­len klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men der Bran­che über diese schwere Zeit hin­weg. Dadurch leis­ten wir außer­dem über die Krise hin­aus einen wich­ti­gen Bei­trag zum Schutz der Infra­struk­tur unse­res Musiklebens.”

Neben dem sta­tio­nä­ren Musik­fach­han­del, dem Ton­trä­ger­fach­han­del und den mit­tel­stän­di­schen Her­stel­lern und Manu­fak­tu­ren von Musik­in­stru­men­ten, die bis­lang schon antrags­be­rech­tigt waren, kön­nen ab sofort auch Meis­ter­be­triebe aus dem Bereich des Musik­in­stru­men­ten­baus sowie Musik­ver­lage mit Schwer­punkt auf Noten (Papier­ge­schäft) und der Noten­groß­han­del För­der­an­träge stel­len. Zusätz­lich gibt es spür­bare Erleich­te­run­gen bei der Antrags­be­rech­ti­gung auch für die bis­lang schon berück­sich­tig­ten Branchen.

Wer­den die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, so kann sich jedes Unter­neh­men mit bis zu 15.000 € för­dern las­sen. Bis­her haben bereits über 200 Unter­neh­men die Mög­lich­keit zur Antrag­stel­lung genutzt, um ver­stärkt in ihre digi­ta­len Ver­triebs­struk­tu­ren sowie in die Qua­li­fi­zie­rung ihrer Beschäf­tig­ten zu inves­tie­ren, bei­spiels­weise durch eine zeit­ge­mäße Hard- und Soft­ware, einen benut­zer­freund­li­chen Web­shop oder eine anspre­chende Homepage.

Ab dem 10. Mai 2021 ist die Antrag­stel­lung über das Online-For­mu­lar des Deut­schen Musik­ra­tes wie­der mög­lich. Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen hierzu sind bereits vorab zu fin­den unter https://neustart-musik.musikrat.org/ oder unter der Ser­vice-Hot­line 0228/2091–159.

Foto: Neu­start Kul­tur © Nomad Soul | Shutterstock