Eilmeldung: Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird angepasst

Deut­scher Kul­tur­rat begrüßt neue Regelungen

Ber­lin, den 07.12.2021. Der Son­der­fonds des Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen soll Ver­an­stal­ter dazu ermu­ti­gen, in der Coro­na­pan­de­mie Ver­an­stal­tun­gen zu pla­nen und durch­zu­füh­ren. Mit der Wirt­schaft­lich­keits­hilfe mit inte­grier­ter Aus­fall­ab­si­che­rung wer­den Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 2.000 Besu­che­rin­nen und Besu­chern durch Zuschüsse zu Ticket­ver­käu­fen unter­stützt. Die Aus­fall­ab­si­che­rung rich­tet sich an Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 2.000 Besu­che­rin­nen und Besu­chern, hier kön­nen bei coro­nabe­ding­ter Absage den Ver­an­stal­tern Kos­ten erstat­tet werden.

Die aktu­elle pan­de­mi­sche Situa­tion und die von Bund und Län­dern ange­strebte Redu­zie­rung von Kon­tak­ten erschwe­ren Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den zu erhöh­ter Acht­sam­keit auf­ge­ru­fen. Aus gesund­heits­po­li­ti­scher Sicht wird vom Besuch von Ver­an­stal­tun­gen abgeraten.

Der Deut­sche Kul­tur­rat, der Spit­zen­ver­band der Bun­des­kul­tur­ver­bände, begrüßt, dass Bund und Län­der kul­tur­po­li­tisch die Initia­tive ergrif­fen haben, jetzt den Son­der­fonds des Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen anzu­pas­sen. Der Deut­sche Kul­tur­rat ist Mit­glied des Len­kungs­aus­schus­ses von Bund und Län­dern für den Sonderfonds.

Befris­tet wur­den fol­gende neue Rege­lun­gen für den Son­der­fonds vereinbart:

  • Aner­ken­nung frei­wil­li­ger Absa­gen als „pan­de­mie­be­dingt“ für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im befris­te­ten Zeit­raum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 in bei­den Aus­fall­ab­si­che­run­gen für pri­vate Ver­an­stal­ter (inte­grierte Aus­fall­ab­si­che­rung im Modul Wirt­schaft­lich­keits­hilfe für Ver­an­stal­tun­gen mit maxi­mal 2.000 Teil­neh­men­den und Modul Aus­fall­ab­si­che­rung für Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 2.000 Teil­neh­men­den).

    Die Absage der Ver­an­stal­tung inner­halb die­ses Zeit­raums wird unter den fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen (unab­hän­gig von der Ver­ord­nungs­lage in den jewei­li­gen Bun­des­län­dern) als pan­de­mie­be­dingt akzeptiert:
  1. Die Absage muss spä­tes­tens bis zum 23.12.2021 erfol­gen und bis zu die­sem Datum über die Regis­trie­rungs­platt­form gemel­det werden.
  2. Die Rege­lung gilt grund­sätz­lich nur für bereits regis­trierte Veranstaltungen.
  3. Eine Regis­trie­rung ist für Ver­an­stal­tun­gen dann noch bis zum 23.12.2021 mög­lich, wenn der Ticket­ver­kauf für die in Rede ste­hende Ver­an­stal­tung nach­weis­lich bis spä­tes­tens am 06.12.2021 begon­nen hatte.
  4. Es sind nur sol­che Kos­ten erstat­tungs­fä­hig, die bis zum 23.12.2021 nach­weis­lich ent­stan­den sind bzw. begrün­det wurden.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen unter: sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Die FAQ (sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq) sowie die tech­ni­sche Umset­zung die­ser Rege­lung auf der IT-Platt­form wer­den so schnell wie mög­lich erfolgen.

Foto: pic­ture alli­ance / xim.gs/ Phil­ipp Szyza