Bis zu 60 Millionen Euro für Kultur in Brandenburg

Minis­te­rin Schüle: Land stellt Kofi­nan­zie­rung für Kul­tur-För­der­pro­gramm des Bun­des sicher

Bran­den­burgs Kul­tur­mi­nis­te­rium sorgt dafür, dass Kul­tur­ein­rich­tun­gen und ‑initia­ti­ven opti­mal von den umfang­rei­chen Corona-Son­der­pro­gram­men des Bun­des pro­fi­tie­ren kön­nen. Zur Kofi­nan­zie­rung stellt das Land 6 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Krea­tive und Kul­tur­ein­rich­tun­gen kön­nen diese Mit­tel ab sofort schnell und unbü­ro­kra­tisch ergän­zend zu den Sofort­pro­gram­men des Bun­des bean­tra­gen. Mit den jetzt bereit gestell­ten Lan­des­gel­dern kön­nen – bei erfolg­rei­cher Ein­wer­bung von Bun­des­mit­teln – in der Summe Pro­jekte in Höhe von bis zu 60 Mil­lio­nen Euro ermög­licht werden.


Kul­tur­mi­nis­te­rin Manja Schüle: „Nicht jedes Bun­des­pro­gramm ist so schnell auf­ge­legt wor­den, wie ich mir das gewünscht hätte, und die Antrag­stel­lung ist nicht immer so ein­fach, wie man sich das hätte vor­stel­len kön­nen. Mir war es des­halb beson­ders wich­tig, dass sich nie­mand wegen der Kofi­nan­zie­rung sor­gen muss. Die Bot­schaft an die Künst­ler und Krea­ti­ven in Bran­den­burg lau­tet: Ihr lie­fert eure Begeis­te­rung und eure Ideen, wir lie­fern das Geld. Wir wer­den alle Anträge aus Bran­den­burg kofi­nan­zie­ren, die über das Bun­des-Pro­gramm ‘Neu­start Kul­tur‘ bewil­ligt wer­den. Im bes­ten Fall bekom­men wir für jeden Lan­des-Euro 9 Euro vom Bund. Wir reden also über ins­ge­samt 60 Mil­lio­nen Euro – das größte Kul­tur-Son­der­pro­gramm in der Geschichte Bran­den­burgs. Jede Künst­le­rin, jede Initia­tive, die noch eine Idee in der Schub­lade hat, sollte sich um die Bun­des­mit­tel bewer­ben – und am bes­ten vor­her von einem der vom Land geför­der­ten Kul­tur­ver­bände bera­ten las­sen.“ [...]

Kul­tur­ein­rich­tun­gen sowie selbst­stän­dige Künstler*innen, denen eine Corona-För­de­rung vom Bund bewil­ligt wor­den ist, kön­nen beim Kul­tur­mi­nis­te­rium des Lan­des die feh­lende Kofi­nan­zie­rung bean­tra­gen, die in der Regel zehn Pro­zent beträgt. Wei­tere Ein­zel­hei­ten kön­nen der Richt­li­nie zur Kofi­nan­zie­rung von Corona-Pan­de­mie beding­ten Bun­des­pro­gram­men ent­nom­men wer­den. Die ent­spre­chen­den Richt­li­nien, Antrags­for­mu­lare sowie umfang­rei­che Infor­ma­tio­nen sind unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kofinanzierung-corona-bundesprogramme/ abrufbar.

Voll­stän­dige Pres­se­mit­tei­lung unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~21–04-2021-corona-kulturhilfe-kofinanzierung-bundes-kultur-foerderprogramm

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