650.000 Euro für Digitalisierung im Kulturbereich 2022

Land setzt seine För­de­rung fort / Count­down: Bewer­bun­gen für För­der­pro­gramme bis 15. Dezem­ber und 15. Januar möglich

Das Land setzt seine Unter­stüt­zung für die Digi­ta­li­sie­rung im Kul­tur­be­reich fort: Im kom­men­den Jahr ste­hen dafür – vor­be­halt­lich der abschlie­ßen­den Zustim­mung des Land­tags zum Haus­halt – 650.000 Euro bereit. Für das ‘För­der­pro­gramm zur För­de­rung des Digi­ta­len Wan­dels von Kul­tur­ein­rich­tun­gen im Land Bran­den­burg (DIWA)’ sind Bewer­bun­gen bis zum 15. Dezem­ber 2021 mög­lich, für das För­der­pro­gramm zur Digi­ta­li­sie­rung des kul­tu­rel­len Erbes’ bis zum 15. Januar 2022.

Kul­tur­mi­nis­te­rin Manja Schüle: „Digi­ta­li­sie­rung wird Kul­tur lang­fris­tig ver­än­dern – und Corona hat die­sen Pro­zess erheb­lich beschleu­nigt. Des­halb set­zen wir selbst­ver­ständ­lich unsere För­der­pro­gramme zur Digi­ta­li­sie­rung im Kul­tur­be­reich auch im kom­men­den Jahr fort und hel­fen Bran­den­bur­ger Ein­rich­tun­gen, sich zu moder­nen Kul­tur­be­trie­ben zu ent­wi­ckeln. Mit dem Pro­gramm ‘DIWA’ för­dern wir ihre Stra­te­gie­fä­hig­keit und ihre Ver­net­zung und unter­stüt­zen inno­va­tive Kon­zepte. Das Ziel: Ein kom­pe­ten­ter, selbst­be­wuss­ter und krea­ti­ver Umgang mit den digi­ta­len Her­aus­for­de­run­gen. Ich freue mich, dass wir in die­sem Jahr 24 groß­ar­tige trans­for­ma­tive DIWA-Pro­jekte för­dern kön­nen – bei­spiels­weise den ‘digi­ta­len Gar­ten’ in der Fried­rich-Wolf-Gedenk­stätte Lehnitz, neue Dimen­sio­nen der Musik­ver­mitt­lung im Niko­lai­saal in Pots­dam und die ‘immersi­ven Büh­nen­wel­ten’ am Kleist-Museum in Frank­furt (Oder). Auch bei der Archi­vie­rung und Ver­mitt­lung des kul­tu­rel­len Erbes hat die Digi­ta­li­sie­rung zu einem Quan­ten­sprung geführt. Ein span­nen­des Bei­spiel für den digi­ta­len Zugang zum Kul­tur­erbe: Die His­to­ri­sche Kom­mis­sion hat Infor­ma­tio­nen und Werke von Bran­den­bur­ger Künst­le­rin­nen aus 12 Museen erschlos­sen und digi­tal zusam­men­ge­führt. So ler­nen wir digi­tal Male­rin­nen aus Zei­ten ken­nen, die wir fast nur mit männ­li­chen Namen in Ver­bin­dung brin­gen und gewin­nen zugleich Zugang zu unbe­kann­ten Samm­lungs­be­stän­den aus allen Ecken Bran­den­burgs. Ob als Ver­mächt­nis oder in der Zukunft – Kul­tur ‘Made in Bran­den­burg’ ist (auch) digital.”

Für das 2021 gestar­tete Pro­gramm zur För­de­rung des Digi­ta­len Wan­dels von Kul­tur­ein­rich­tun­gen im Land Bran­den­burg (DIWA) ste­hen im kom­men­den Jahr 400.000 Euro bereit. Es setzt drei För­der­schwer­punkte: Stra­te­gien und Kon­zepte, inno­va­tive Pro­jekte sowie Qua­li­fi­ka­ti­ons­maß­nah­men. Das Pro­gramm unter­stützt Kul­tur­ein­rich­tun­gen kon­kret dabei,

  • bestehende Betriebs­pro­zesse, kul­tu­relle Aus­drucks­for­men und die Außen­kom­mu­ni­ka­tion umfas­send auf Inno­va­ti­ons­po­ten­ziale durch Digi­ta­li­sie­rung zu analysieren,
  • dafür geeig­nete indi­vi­du­elle Lösun­gen, Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und/oder Pilot­pro­jekte zu ent­wi­ckeln und diese dann umzu­set­zen bzw. zu imple­men­tie­ren sowie
  • die eige­nen Mitarbeiter*innen zu qualifizieren.

Geför­dert wer­den unter ande­rem Bera­tungs­leis­tun­gen, Per­so­nal­kos­ten für zusätz­li­ches befris­te­tes Per­so­nal, Sach­mit­tel für Work­shops und digi­tale Pilot­pro­jekte. Das Land über­nimmt – abhän­gig von der Trä­ger­schaft – bis zu 60 oder 90 Pro­zent der Kos­ten. Bewer­ben kön­nen sich gemein­nüt­zige juris­ti­sche Per­so­nen des pri­va­ten und des öffent­li­chen Rechts und Gesell­schaf­ten bür­ger­li­chen Rechts ohne unter­neh­me­ri­sche Ziel­set­zung mit Sitz im Land Bran­den­burg sowie Gemein­den und Gemein­de­ver­bände des Lan­des Bran­den­burg. Die Min­dest­för­de­rung beträgt 10.000 Euro, die Maxi­mal­för­de­rung 50.000 Euro. DIWA-Kul­tur ist 2021 erst­mals aus­ge­schrie­ben wor­den. In die­sem Jahr wer­den auf­grund der pan­de­mie­be­dingt ver­stärk­ten Unter­stüt­zung von digi­ta­len Kul­tur­pro­jek­ten im Rah­men des Pro­gramms ins­ge­samt 24 Pro­jekte mit 730.000 Euro gefördert.

Für das 2015 gestar­tete ‘För­der­pro­gramm Digi­ta­li­sie­rung des kul­tu­rel­len Erbes’ ste­hen im kom­men­den Jahr 250.000 Euro zur Ver­fü­gung. Im Rah­men des Pro­gramms wer­den Pro­jekte zur Erfas­sung, Siche­rung und Zugäng­lich­ma­chung von kul­tu­rel­lem Erbe sowie zur Ver­mitt­lung oder künst­le­ri­schen Nut­zung von digi­ta­li­sier­tem Kul­tur­gut geför­dert. Die Min­dest­för­de­rung beträgt 5.000 Euro. Bewer­ben kön­nen sich Kom­mu­nen und Ein­rich­tun­gen wie Archive, Biblio­the­ken, Museen, Ver­eine, Gedenk­stät­ten, die ihr kul­tu­rel­les Erbe digi­ta­li­sie­ren und digi­tal ver­mit­teln wol­len. Vor­aus­set­zun­gen für die För­de­rung sind unter ande­rem der Bran­den­burg-Bezug, der kul­tur­his­to­ri­sche Wert, mög­lichst die Koope­ra­tion meh­re­rer Ein­rich­tun­gen, die Erbrin­gung eines Eigen­an­teils sowie die Bera­tung durch die ‘Koor­di­nie­rungs­stelle Bran­den­burg-digi­tal’. In die­sem Jahr wer­den im Rah­men des För­der­pro­gramms ins­ge­samt 20 Pro­jekte mit 250.000 Euro gefördert.

Die Aus­wahl der geför­der­ten Pro­jekte in bei­den För­der­pro­gram­men erfolgt durch externe Exper­ten-Jurys. Die För­der­richt­li­nien und wei­tere Infor­ma­tio­nen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/digitalisierung-in-der-kultur/ abrufbar.