2,5 Milliarden Euro für die Kultur

Kul­tur­mi­nis­te­rin Schüle und Wirt­schafts­mi­nis­ter Stein­bach begrü­ßen Son­der­fonds des Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen | Bran­den­burg steht bereit für Umset­zung des Programms

Wei­tere Hil­fen für die Kul­tur: Das Bun­des­ka­bi­nett hat heute grü­nes Licht für einen Son­der­fonds für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen in Höhe von bis zu 2,5 Mil­li­ar­den Euro gege­ben. Mit dem Fonds sol­len Kon­zerte, Thea­ter­auf­füh­run­gen, Kino­vor­stel­lun­gen und andere kul­tu­relle Ver­an­stal­tun­gen abge­si­chert wer­den. Da der Wie­der­be­ginn des kul­tu­rel­len Lebens immer noch mit pan­de­mie­be­ding­ten Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den ist, soll der Son­der­fonds Schutz vor Beschrän­kun­gen der Besu­cher­zah­len und ande­ren Restrik­tio­nen und Risi­ken bie­ten. Die bran­den­bur­gi­sche Lan­des­re­gie­rung hat bereits die Wei­chen gestellt, damit die Mit­tel mög­lichst schnell bean­tragt wer­den kön­nen. Das Kabi­nett hat kürz­lich der hier­für not­wen­di­gen Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Bund und dem Land Bran­den­burg zuge­stimmt. Kul­tur­mi­nis­te­rin Manja Schüle wird die Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung unter­zeich­nen, die Umset­zung des Hil­fe­pro­gramms über­nimmt das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium.
Kul­tur­mi­nis­te­rin Manja Schüle: „Kaum eine Bran­che traf die Corona-Krise so hart wie Kunst und Kul­tur. Genau des­halb braucht sie auch ange­mes­sene Unter­stüt­zungs­an­ge­bote. Und, beson­ders wich­tig: Eine effek­tive Unter­stüt­zung muss unkom­pli­ziert und lebens­nah erfol­gen – und wir brau­chen ein deut­li­ches Zei­chen der Wert­schät­zung. All das erfüllt das Kul­tur­pro­gramm von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz: Seine Wirt­schaft­lich­keits­hilfe und die Aus­fall­ab­si­che­rung sind auf die rea­len Pan­de­mie-Bedin­gun­gen abge­stimmt. Sie schaf­fen in die­ser Kom­bi­na­tion je nach Event gezielte und ange­passte Abhilfe. Und der Plan hono­riert zu-dem die vie­len Bemü­hun­gen der Ver­an­stal­te­rin­nen, funk­tio­nie­rende Hygiene-Kon­zepte zu Pres­se­mit­tei­lung Nr. 104/2021 Pots­dam, 26. Mai 2021 Minis­te­rium für Wirt­schaft, Arbeit und Ener­gie Seite 2 ent­wi­ckeln und nimmt sie zugleich in die Pflicht. Damit ist der Son­der­fonds des Bun­des genau das rich­tige Instru­ment, um die neu star­tende Kul­tur zu unter­stüt­zen und etwas mehr Pla­nungs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten. Das Pro­gramm ergänzt opti­mal unsere För­der­instru­mente wie die Corona-Kul­tur­hilfe und die Mikro­sti­pen­dien für Künst­le­rin­nen. Kul­tur braucht Per­spek­tive und Zukunft. Und wir brau­chen Kul­tur.“
Wirt­schafts­mi­nis­ter Jörg Stein­bach: „Die gesund­heits­po­li­tisch not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Corona-Pan­de­mie haben zu schwe­ren Ein­schrän­kun­gen des kul­tu­rel­len Lebens geführt. Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen konn­ten über Monate hin­weg gar nicht oder nur stark ein­ge­schränkt durch­ge­führt wer­den. Auch wenn nach gra­du­el­len Locke­run­gen Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen wie­der statt­fin­den kön­nen, wird dies zunächst nur mit Hygie­ne­auf­la­gen und ver­min­der­ten Teil­neh­mer­zah­len mög­lich sein. Diese Auf­la­gen redu­zie­ren die Höhe der Ticket­ein­nah­men und beein­träch­ti­gen die Wirt­schaft­lich­keit von Ver­an­stal­tun­gen. Dar­über hin-aus wird bis zum voll­stän­di­gen Ende der Corona-Pan­de­mie die Unsi­cher­heit über das Risiko einer Corona-beding­ten Absage Ver­an­stal­ten­den die Pla­nung von Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen erschwert. Ich bin froh, dass unse­ren von der Pan­de­mie arg gebeu­tel­ten Kul­tur­ver­an­stal­te­rin­nen und Kul­tur­ver­an­stal­tern mit den Mit­teln aus dem Son­der­fonds kurz­fris­tig eine wei­tere Hilfe zur Ver­fü­gung ste­hen wird.“
Der Son­der­fonds für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen unter­stützt die Wie­der­auf­nahme und die Plan­bar­keit von Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen mit zwei zen­tra­len Bau­stei­nen: Zum einen einer Wirt­schaft­lich­keits­hilfe für klei­nere Ver­an­stal­tun­gen, die unter Beach­tung Corona-beding­ter Hygie­ne­be­stim­mun­gen der Län­der mit redu­zier­tem Publi­kum statt­fin­den. Diese Hilfe steht für Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 500 Per­so­nen ab dem 01. Juli 2021 und für Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 2.000 Per­so­nen ab dem 01. August 2021 zur Ver­fü­gung. Damit kön­nen Künst­le­rin­nen ebenso wie die Ver­an­stal­te­rin­nen nun den Wie­der­an­lauf pla­nen. Der zweite Bau-stein ist eine Aus­fall­ab­si­che­rung für grö­ßere Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, die für die Zeit ab dem 01. Sep­tem­ber 2021 geplant wer­den. Dies betrifft Kon­zerte und Fes­ti­vals mit mehr als 2.000 Besu­che­rin­nen, die einen lan­gen Pla­nungs­vor­lauf benö­ti­gen. Die Antrags­be­ar­bei­tung und Bewil­li­gung lau­fen über die jewei­li­gen Län­der. Die Freie und Han­se­stadt Ham­burg betreut die ein­heit­li­che IT-Platt­form, über die die Ver­an­stal­tun­gen regis­triert wer­den müs­sen. Das Land Nord­rhein-West­fa­len baut eine bun­des­weite Tele­fon-Hot­line für Rück­fra­gen von Ver­an­stal­te­rin­nen auf.


Wei­tere Infor­ma­tio­nen: www.bundesfinanzministerium.de

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