Der 
Landesmusikrat Brandenburg e.V.     
im Deutschen Musikrat

ist der Dachverband aller am Musikleben im Land Brandenburg beteiligten Fachverbände, Vereine, Institutionen und Persönlichkeiten der Amateur- und Berufsmusik.
Er wurde am 14. September 1990 gegründet. Seine Organe sind die Mitgliederversammlung und das Präsidium.
Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und wird finanziert durch Fördermittel des Landes Brandenburg sowie durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Beihilfen und Zuwendungen.

Der Lan
desmusikrat Brandenburg e.V. ist Mitglied im Deutschen Musikrat. Er ist u.a. im Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie im Rundfunkarbeitskreis des Deutschen Musikrates vertreten.

Mit dem Zusammenschluss der Verbände und Einrichtungen des Musiklebens in allen Bereichen wirkt der Landesmusikrat auf die öffentliche Meinung, die Musikerziehung und auf kulturpolitische Entscheidungen ein.

Die Aufgaben des Landesmusikrates Brandenburg

  • Kulturpolitische Interessenvertretung seiner  Mitglieder (Musikverbände, -vereine und Musikinstitutionen
    sowie Einzelpersonen) im Land Brandenburg und bundesweit

  • Beratung politischer Kulturträger (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie kommunaler
    Ämter) und Abgeordneter der Legislative

  • Vorbereitung und Durchführung der Landeswettbewerbe als Voraussetzung für Bundeswettbewerbe des
    Deutschen Musikrates

  • Serviceleistungen für die Mitglieder

  • Netzwerkfunktion zwischen Mitgliedern und anderen Musikvertretern sowie Musikinteressierten, unter
    anderem durch die regelmäßige Herausgabe der „Info“-Broschüre

  • Unterstützung der Musikausbildungs-, Fortbildungs- und Begegnungsstätten

  • Förderung der zeitgenössischen Musik

  • Unterstützung neuer Musikinitiativen und Musikprojekte


   
     Zur Startseite                                                                                   

 

      Impressum