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Der
Landesmusikrat
Brandenburg e.V.
im Deutschen Musikrat
ist der
Dachverband aller am Musikleben im Land Brandenburg beteiligten Fachverbände,
Vereine, Institutionen und Persönlichkeiten der Amateur- und Berufsmusik.
Er wurde am 14. September 1990 gegründet. Seine Organe sind die
Mitgliederversammlung und das Präsidium.
Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und wird
finanziert durch Fördermittel des Landes Brandenburg sowie durch
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Beihilfen und Zuwendungen.
Der Landesmusikrat Brandenburg e.V.
ist Mitglied im Deutschen Musikrat. Er ist u.a. im Rundfunkrat des
Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie im Rundfunkarbeitskreis des
Deutschen Musikrates vertreten.
Mit dem Zusammenschluss der Verbände und
Einrichtungen des Musiklebens in allen Bereichen wirkt der
Landesmusikrat
auf die öffentliche Meinung, die Musikerziehung und auf kulturpolitische
Entscheidungen ein.
Die
Aufgaben des Landesmusikrates
Brandenburg
-
Kulturpolitische
Interessenvertretung seiner Mitglieder (Musikverbände, -vereine
und Musikinstitutionen
sowie Einzelpersonen) im Land Brandenburg und bundesweit
-
Beratung politischer Kulturträger
(Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie kommunaler
Ämter) und Abgeordneter der Legislative
-
Vorbereitung und Durchführung der
Landeswettbewerbe als Voraussetzung für Bundeswettbewerbe des
Deutschen Musikrates
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Serviceleistungen für die Mitglieder
-
Netzwerkfunktion
zwischen Mitgliedern und anderen Musikvertretern sowie
Musikinteressierten, unter
anderem durch die regelmäßige Herausgabe der „Info“-Broschüre
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Unterstützung der Musikausbildungs-,
Fortbildungs- und Begegnungsstätten
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Förderung der zeitgenössischen Musik
-
Unterstützung neuer Musikinitiativen
und Musikprojekte
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Impressum
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